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Deutsch · 2021 · Text: Das kurze Leben der Elektrogeräte

Viele elektronische Geräte hören kurz nach Ablauf der Garantiezeit auf zu funktionieren.
Naheliegend ist der Gedanke, dass Hersteller ihre Produkte bewusst so konstruieren,
dass sie früh im Müll landen. Einen Beweis dafür gibt es allerdings nicht.
Sicher ist jedoch: Schon bei der Entwicklung eines Elektrogeräts wird festgelegt,
wie lange es vermutlich halten wird. „Die Langlebigkeit ist dabei kein Thema mehr",
ärgert sich Stefan Schridde. Mit seiner Initiative „Murks? Nein, danke!" setzt er sich
seit Jahren für dauerhaft hochwertige Produkte ein. Er ist überzeugt, dass Hersteller
nicht selten absichtlich einen Mangel einbauen, denn ein Neukauf kurbelt den Umsatz an.
Experten sprechen hier von „geplanter Obsoleszenz". Ob fest eingebaute Akkus,
Zahnräder aus Kunststoff, die sich gegenseitig abnutzen, oder falsch dimensionierte
Kondensatoren - Schridde sammelt unermüdlich weitere Beispiele für solchen „Murks".
Besonders gern erzählt er von einem Milchschäumer einer bekannten Marke:
Zwar lässt sich das Gehäuse mit Schrauben öffnen, trotzdem kommt man ohne Gewalt
nicht hinein, da es zusätzlich verklebt wurde. Eine Reparatur war vom Hersteller
offenbar nicht vorgesehen.

Bauen Hersteller solche Schwachstellen also gezielt ein? Selbst Stefan Schridde
kann dafür keinen hundertprozentigen Beweis liefern.

Trotzdem gibt es einige Hinweise. Die deutlichsten stammen aus der Geschichte
der Glühbirne: In den 1940er-Jahren wurde ein geheimes Bündnis internationaler
Glühlampenhersteller aufgedeckt. In den Unterlagen des sogenannten Phoebuskartells
war klar festgehalten: Eine Glühbirne darf höchstens 1.000 Stunden lang brennen.
Hielt eine Birne länger durch, drohten dem Hersteller hohe Strafzahlungen.
Weitere derartige Nachweise gab es seither jedoch nicht mehr. Die Stiftung Warentest
kam vor einigen Jahren zwar zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Produkte enttäuschend
schnell kaputtgehen. Aus ihren Testergebnissen ließ sich aber nicht ableiten,
dass Hersteller bewusst Schwachstellen einbauten. Auch eine 2016 veröffentlichte
Studie des Umweltbundesamtes lieferte dafür keine Belege. Zwar kalkuliere ein
Hersteller die Lebensdauer seiner Produkte, sei dabei aber an unterschiedliche
Rahmenbedingungen gebunden - etwa müsse er kostengünstig fertigen, um
konkurrenzfähig zu bleiben. Auch Technik und Materialien seien schlicht begrenzt
belastbar.

„Egal, ob es geplante Obsoleszenz tatsächlich gibt - diese Frage muss nicht
zwingend geklärt sein, damit klar wird, dass Handlungsbedarf besteht", erklärt
Ines Oehme vom Umweltbundesamt. „Wir wollen erreichen, dass Verbraucher sich
auf eine Mindesthaltbarkeit verlassen können und ihre Geräte möglichst lange
nutzen. Dafür müssen an vielen Stellen die Rahmenbedingungen verbessert werden."
Eine Erkenntnis brachte die von ihr betreute Studie nämlich eindeutig zutage:
Elektrogeräte werden zunehmend kürzer verwendet. Vor allem der Anteil großer
Haushaltsgeräte, die schon innerhalb der ersten fünf Jahre den Geist aufgeben,
hat deutlich zugenommen.

Die Studie macht allerdings nicht nur die Hersteller verantwortlich, sondern auch
die Konsumenten selbst. Viele schaffen sich schon ein neues Gerät an, obwohl
das alte noch einwandfrei funktioniert. Gerade bei Smartphones und Fernsehern
möchten zahlreiche Käufer stets über die aktuellste Technik oder das neueste
Modell verfügen.

Unabhängig von den Ursachen ist die kurze Nutzungsdauer von Elektrogeräten für
das Umweltbundesamt aus ökologischer Sicht problematisch. Für die Herstellung
werden wertvolle Rohstoffe verbraucht, außerdem belasten Schadstoffe und
Treibhausgase Umwelt und Klima. Doch welche Lösung gibt es? „Als Gesellschaft
müssen wir festlegen, wie lange ein Gerät mindestens funktionieren soll",
so Ines Oehme, „oder wie lange es Ersatzteile geben muss und Software weiter
aktualisiert wird." Für Staubsauger ist das bereits in der Öko-design-Richtlinie
geregelt: Demnach muss der Motor spätestens ab dem 1. September 2017 mindestens
500 Stunden lang laufen, was einer durchschnittlichen Lebensdauer von zehn
Jahren entspricht. Über die Ökodesign-Richtlinie ließen sich auch für weitere
Produktgruppen Mindeststandards einführen, etwa zur Haltbarkeit oder zur
Reparierbarkeit. Stefan Schridde, der Initiator von „Murks? Nein, danke!",
findet dieses Tempo zu langsam. Er verlangt eine Reform des gesetzlichen
Gewährleistungsrechts. Aktuell können Kunden den Handel zwei Jahre lang für
defekte Elektrogeräte haftbar machen, müssen aber nach sechs Monaten selbst
beweisen, dass sie den Defekt nicht verursacht haben.

Könnte der Kunde den Handel über einen längeren Zeitraum haftbar machen, ohne
selbst die Ursache nachweisen zu müssen, würde sich laut Schridde die Qualität
automatisch verbessern - und er müsste nicht mehr so viel „Murks" sammeln.

Quelle nach: Birgit Amrehn: Das kurze Leben der Elektrogeräte. Im Internet unter: www.planet-wissen.de/gesellschaft/wirtschaft/konsum/geplante-obsoleszenz-100.html (erschienen am 28.10.2019)

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